Die falsche Angst vor der Digitalisierung: Wieso vernichten Sie ihr Papier nicht?

Vielen Managern und Verwaltungsräten ist  nicht bekannt, dass 95% aller Rechtsgeschäfte in der Schweiz problemlos elektronisch abgewickelt werden können. Wir treffen immer wieder auf Finanzchefs, die den Eindruck haben, man müsse die Techniken des 19. Jahrhunderts einsetzen, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. So ist es erstaunlich, wie viele Unternehmen ihre eingescannten Rechnungen, Belege u.a.m. noch immer in Papierform archivieren – eine völlig unnötige Massnahmen und damit Geldverschwendung! Oder noch schlimmer, elektronische Rechnungen werden ausgedruckt und in Papierform archiviert! Es ist dringend notwendig, dass hier mehr Aufklärung betrieben wird. Hier leistet das KRM mit der Prüfung und Zertifizierung von Digitalisierungslösungen einen wesentlichen Beitrag.

Die Digitalisierung wird vor allem im Zusammenhang mit Veränderungen von Geschäftsmodellen und der Anpassung von Unternehmen wahrgenommen. Die damit verbundenen Diskussionen sind meistens technisch geprägt und werden in den Unternehmen auch im Rahmen von Technologieprojekten umgesetzt. Viele der heute stattfindenden Digitalisierungsentwicklungen waren lange absehbar und sind auch nicht neu. Beinhaltet nun die fortschreitende Digitalisierung auch die Forderung nach der grundlegenden Überarbeitung des heutigen Rechts? Wie sollen die Unternehmen heute damit umgehen?

Hier gibt es zwei diametral unterschiedliche Entwicklungen. Nämlich die eigene (schweizerische), nach wie vor durch nationale Gesetze geprägte Landschaft, sowie die internationale, durch nationalistische Interessen geprägte Welt der Internet-Regulierung (welche wir hier nicht weiter analysieren). National ist eine Anwendung der heutigen Rechtsregeln auf moderne Technologien ohne weiteres denkbar. Viele der neuen Technologien, die sich in den letzten Jahren im Rahmen der Internetentwicklung durchgesetzt haben, basieren auf althergebrachten Vertragsmodellen, die schon im römischen Recht geregelt waren (Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftrag etc.). Oder anders gesagt: die meisten Rechtsgeschäfte, welche wir über das Internet abwickeln, entsprechen den gängigen Mustern und können auch mit diesen Regeln gesteuert bzw. kontrolliert werden.

Nebst dem klassischen Vertragsrecht anwendbar sind Spezialgesetze, welche einen engeren Bezug zur Technologie aufweisen. Besonders zu nennen sind hier das Datenschutzgesetz sowie die Bestimmungen über die elektronische Archivierung und die Aufbewahrung (Geschäftsbücherverordnung). Das Gesetz über die Zertifizierungsdienste regelt den Umgang mit elektronischen Identitäten. Letzteres ist eine zentrale Funktion zur Sicherstellung vertrauenswürdiger Identitäten im elektronischen Handel oder eGovernment.

Die meisten Unternehmen bewegen sich im oben abgesteckten Rechtsrahmen.  Doch wirft die Digitalisierung grundsätzlich neue Fragen auf und wie soll sich das Management damit auseinander setzen?

Es sind nicht die Rechtsgrundlagen, welche ändern, sondern die Verfahren, Technologien und Prozesse. Vertragsbeziehungen werden schneller geknüpft, Bestätigungen elektronisch verschickt, Ware wird nur noch virtuell verschoben und die Anzahl der Vertragspartner steigt. Die klassische 1:1 Beziehung wird zur Ausnahme. Digitalisierung bedeutet somit eine Erhöhung der Komplexität. Neue technische Möglichkeiten (Big Data) fordern auch einen sorgfältigeren Umgang mit der „heissen Ware“ Daten. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sorgfalt, welche das Unternehmen anwenden muss. Beispiel: Der Nachweis über die ordnungsgemässe Abwicklung eines Geschäfts wird immer aufwändiger. Gleiches gilt für den Nachweis der ordnungsgemässen Datenhaltung. Wie kann ich als Unternehmen wissen, wie mein Cloud Anbieter mit meinen Daten, bzw. den Daten meiner Kunden umgeht? Wie stelle ich sicher, dass Personendaten auch wirklich gelöscht werden? Wie weiss ich, welche Daten richtig sind und den Willen der Parteien wiedergeben? Wie prüfe ich die Vertrauenswürdigkeit des Vertragspartners? Wie weiss ich, dass die im Netz angebotene Archivierungslösung die rechtlichen Anforderungen erfüllt?

Das Meiste, was wir in den neunziger Jahren im Rahmen von Forschungsarbeiten zum elektronischen Handel entwickelt haben, ist in der Praxis noch längst nicht angekommen. So sind zum Beispiel automatisierte Rechtsgeschäfte oder automatisierte Verträge nach wie vor eine Ausnahmeerscheinung. Dies hat nichts mit Technologie zu tun, sondern vor allem mit der Wahrnehmung in den Unternehmen und in der Bereitschaft, neue Verfahren anzunehmen und umzusetzen. Statt der Einführung eines modernen Verfahrens wird oftmals der umständliche Weg über das Outsourcing in ein vermeintlich billigeres Drittland gesucht. Dies ist ein völliger Irrweg, weil erstens innovationshemmend und zweitens längerfristig zu viel höheren Kosten führend.

Wie in vielen anderen Bereichen liegt es also nicht am fehlenden Rechtsrahmen, sondern am Willen der Betroffenen, die Digitalisierung konsequent umzusetzen. Unzweifelhaft ist es wichtig zu verstehen, in welchem Rechtsrahmen man sich bewegt und wo es mögliche Hürden oder Risiken gibt.

Es besteht ein grosses Absicherungsbedürfnis der Manager und Verwaltungsräte: Sind die eingesetzten Verfahren wirklich korrekt aufgesetzt und entsprechen sie den Gesetzen und Verträgen?

Hier leistet das KRM einen aktiven Beitrag . Seit 2016 bieten wir Zertifizierungen und Prüfungen für Anwender an. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

1 Kommentar

  1. Gut und professionell publiziert Bruno! Bravo

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