Original oder Nicht-Original? Was die Hitler-Tagebücher mit eingescannten Dokumenten gemein haben

Obwohl die Digitalisierung zu Recht mit Riesenschritten voranschreitet, gibt es noch immer gut Gründe, über die Qualität und die Beweiseignung von handschriftlich verfassten Dokumenten Bescheid zu wissen. Erich Kupferschmid vom Forensischen Institut Zürich hat sich im neuen Praxisleitfaden ausführlich zu diesem Thema geäussert. Auch interessant und mit Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit angereichert ist ein Artikel aus dem Spektrum der Wissenschaft vom Oktober 2021:

Warum Handschriften so schwer zu fälschen sind

Vor Gericht gelten Handschriften als Beweismittel. An feinen Details wie dem Druck erkennen Sachverständige, ob es sich um eine Fälschung handelt. Die gefälschten Hitler-Tagebücher allerdings hielten sie für echt – dank einer Finte des Fälschers.

Im neuen Praxisleitfaden befassen wir uns ausführlich u.a. mit der Beweiseignung von elektronischen und eingescannten (=digitalisierten) Unterlagen.

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