Buchauszug IG 2021 (1): Datenanarchie überwinden – Information Governance

2.1.4       Datenanarchie?

Bruno Wildhaber

Verfolgt man die Diskussion um Daten und deren Entwicklung in den letzten Jahren, dann kommt man unweigerlich auf fünf Schwerpunkte zu sprechen, nämlich Datenschutzaspekte, Sicherheitsfragen, Digitalisierung, KI (Künstliche Intelligenz) sowie Cloud. Wir haben diese Aspekte bereits ansatzweise beleuchtet. In diesem Kapitel soll es nun darum gehen, zu klären, wie weit Daten überhaupt beherrschbar sind bzw. sein könnten.

Hier geht es primär um die Frage, wie man mit der Tatsache umgehen kann, dass Daten selbst einen immer grösseren Wert besitzen. Man sieht dies deutlich an der Diskussion um die Urheberrechte, einem Schauplatz, auf dem sich die Urheber und die IT-Industrie sowie diverse Interessengruppen seit Jahrzehnten prügeln. Trotz dieser lange andauernden Diskussion scheinen Lösungen nach wie vor nicht in Griffweite zu sein. Uralte Geschäftsmodelle treffen auf neue Technologien. Die Politik neigt dann dazu, diese alten Modelle auf die neuesten Entwicklungen anzuwenden, was in der Regel scheitert. Es bleibt der ratlose Unternehmer oder Nutzer, der diesem Treiben nur mit Kopfschütteln zuschauen kann.

Was bedeutet nun Beherrschbarkeit in diesem Kontext? Sind es die Anforderungen der DS-GVO, die mich dazu zwingen, jederzeit alle Personendaten zu kennen, ja sie sogar löschen zu können? Ist es mein ungutes Gefühl, wenn ich Daten in eine Cloud speichere, ohne wirklich zu wissen, was diese Cloud eigentlich ist? Wieviel Wissen darf man von einer Unternehmensleitung erwarten bzw. Unwissen ist akzeptabel? Welche Fähigkeiten muss ich aufbauen, damit ich diese Fragen beantworten kann? Wem gehören die Daten, mit welchen ich meine Geschäftsanalysen fahre? Wem gehören die Daten, die ich im Rahmen von Cloud-Angeboten nutze? Welche Daten werden bei der Nutzung von Videokonferenzen generiert und wem gehören z. B. die Metadaten?

Beherrschbarkeit bedeutet Transparenz. Ein uraltes Credo, welches als Grundprinzip der DS-GVO zugrunde liegt. Doch diese Transparenz ist jederzeit verschleierbar. Die heutigen AGB-Konstrukte sind so gestaltet, dass es für den Datenlieferanten so gut wie unmöglich ist, tatsächlich nachzuvollziehen, was mit seinen Daten geschieht. Big Tech hat hier eine zentrale Rolle. Eine gesetzliche Regelung der Datennutzung wird sich nicht verhindern lassen, freiwillig dürften die grossen Anbieter kaum auf ihre Pfründe verzichten. Kaum jemals in der Wirtschaftsgeschichte konnten wenige Unternehmen mit fast Null Ressourceneinsatz Gewinne generieren, welche auf Ressourcen basieren, die ihnen nicht gehören. Dieser einmalige Vorgang muss zumindest hinterfragt werden. Andererseits müssen auch die Anwender in die Pflicht genommen werden. Wer die Monopolisierung aktiv fördert, weil er vermeintlich auf das Standardprodukt setzt, der setzt sein intellektuelles Kapital nicht ein. Wenn selbst sicherheitskritische Infrastrukturen von einem Softwareanbieter abhängen, der jederzeit den Stecker ziehen kann, sind die teuren Panzer nicht einmal mehr als Spielzeuge zu gebrauchen. Bequemlichkeit hat eine sehr hohen Preis, hier u. U. den Preis der Freiheit.

Die eigenen Daten so gut als möglich zu beherrschen, wird zum Überlebensfaktor; d.h. die digitale Transformation braucht zwingend eine adäquate Information Governance!

Dies bedeutet sowohl die Kontrolle über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Verträge) wie auch über den technischen Einsatz. Die Rahmenbedingungen werden härter und damit auch die Mittel, welche eingesetzt werden, um Daten zu beherrschen.

Unsere Prognose: …

Lesen Sie im Leitfaden IG 2 weiter..

 

 

 

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Der Angriff auf die GeBüV – Teil 2: Der Schutz von Buchhaltungsdaten im Schweizer Recht

Der Angriff auf die GeBüV – Teil 2: Der Schutz von Buchhaltungsdaten im Schweizer Recht

Die Initianten der GebüV-Motion hatten völlig verkannt, dass die geltenden Vorschriften zur Gewährleistung der Datenintegrität notwendig sind. Ausserdem basieren sie auf langjähriger Praxis der Revision und leidvollen Erfahrungen im Umgang mit Wirtschaftsbetrügern. In...

mehr lesen