Künstliche Intelligenz in den Kantonen – Ergebnisse einer Auslegeordnung
Am 27. März 2025 hat Bundesrat Rösti das Übereinkommen über Künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (KI-Konvention) des Europarats unterzeichnet. Als eine Folge daraus hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 19. Dez. 2025 eine Auslegeordnung in Form eines achtseitigen Berichts über eine entsprechende KI-Regulierung in den Kantonen verfasst und publiziert.
Eine KI-Regulierung soll sich gemäss Bund an drei Zielen orientieren:
- Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz
- Wahrung des Grundrechtsschutzes inkl. Wirtschaftsfreiheit
- Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI
Generell kann festgehalten werden, dass die Kantone die Anliegen der KI-Konvention durch den Bund zwar unterstützen, die föderale Umsetzung jedoch komplexe Fragen aufwirft. Besonders die Sorge vor isolierten Einzellösungen treibt die Verwaltung um. Immerhin lehnen 7 Kantone interkantonale Regulierungen gänzlich ab.
Hauptresultate der Umfrage:
- Der Grossteil der Kantone erachtet eine bundesrechtliche Regulierung von KI insbesondere dort als relevant, wo sensible, schützenswerte Personendaten verwendet bzw. ausgetauscht werden.
- Es wird betont, dass die Regulierungen im Kontext der digitalen Verwaltung (IDG) und zwischen den Staatsebenen abgestimmt sein müssten.
- Aktuell existieren nur wenige KI-Regulierungen auf kantonaler Ebene; bloss der Kanton Solothurn (im Steuergesetz) oder St. Gallen haben bereits spezifische Grundlagen geschaffen, andere wie Zürich (man spricht dort von «algorithmischen Entscheidsystemen») und Schwyz sind an der Planung.
- Um die Fragmentierung zu verhindern, wird vermehrt nach interkantonalen Lösungen oder neuen Konkordaten gerufen, die als Vorbild die Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB) nehmen könnten.
- Für ein interkantonales Vorgehen werden Merkblätter empfohlen und die Prüfung von Von einem Kriterienkatalog betr. KI-Compliance wie ihn die EFK gegenüber der Finma vorschlägt ist nirgends die Rede. (vgl. krm Blog) Finma prüft KI-Systeme
Fazit:
Es zeigt sich einmal mehr, dass eine zur Zeit fehlende Regulierung des Bundes unnötigen Aufwand ersparen könnte, denn zahlreiche Kantone sehen es als sinnvoll an, wenn der Bund einheitliche KI-Regulierungen in kantonalen Zuständigkeitsbereichen (zB Gesundheitswesen, Polizeiwesen, Finanz- und Steuerwesen) erlassen würde.
Kantönligeist in der KI-Regulierung würde jeden Fortschritt auf diesem Gebiet verunmöglichen. Ein Balanceakt zwischen der vermeintlichen «Wahrung einer föderalen Ordnung» bzw. Interessen und dem Erreichen einheitlicher Standards (zB Nichtdiskriminierung, Transparenz oder Verlässlichkeit)bedeutet die Quadratur des Kreises. Technologie kennt keine Kantonsgrenzen. Harmonisierung wäre kein Verlust an föderaler Souveränität, sondern ein Gebot der Effizienz. Pragmatische KI-Governance ist angesagt.
(JH)






Ich bin absolut derselben Meinung. Der Kantönligeist verkompliziert und verlangsamt sehr viele nötige Schritte/Prozesse. Und dies in einer Welt der exponentiellen Beschleunigung.
Weniger oder gar keine Kantone würden helfen.
Einverstanden dass es keine Alleingänge der Kantone geben darf! Aber, wer auf Bundesebene führt mit dem politischen Willen?